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Neue COVID-19-Regeln in Deutschland: Was bedeutet sie für grenzüberschreitende Einkäufer?

Neue COVID-19-Regeln in Deutschland: Was bedeutet sie für grenzüberschreitende Einkäufer?

November 29, 2021

Neue Maßnahmen


    Die COVID-19-Situation in Deutschland ist sehr ernst, deshalb hat das Land beschlossen, in mehreren Bundesländern strengere Maßnahmen zu ergreifen. Seit Mittwoch, dem 17. November, hat das Nachbarland der Schweiz, Baden-Württemberg, strenge Maßnahmen ergriffen, um die Verbreitung der COVID-19-Pandemie einzudämmen. Die neue Regel besteht darin, dass die 3G-Regel durch eine 2G-Regel ersetzt wird, die verlangt, dass Personen entweder geimpft oder vom Virus genesen sein müssen, um an bestimmten Aktivitäten teilnehmen zu können. Die 3G-Regel bedeutete, dass auch Personen mit negativem Test an bestimmten Aktivitäten teilnehmen durften. Ab sofort reicht also ein negativer Test nicht mehr aus, um an bestimmten Aktivitäten in Baden-Württemberg teilzunehmen.


Auswirkungen auf grenzüberschreitende Einkäufer


    Die neuen COVID-19-Beschränkungen in Deutschland werden sich auf grenzüberschreitende Einkäufe auswirken. Reisen aus der Schweiz ins benachbarte Ausland sind bei den Verbrauchern sehr beliebt. Grenzgänger fahren vor allem von der Schweiz nach Deutschland, Frankreich und Italien - abgesehen vom Tanken, das in der Schweiz offenbar billiger ist, pendeln Grenzgänger inzwischen in die andere Richtung. Auch viele Menschen fahren um diese Zeit nach Deutschland zum Weihnachtsmarkt. Was bedeuten die neuen Regeln für die Schweizer Verbraucher? Für den Einkauf in Geschäften des täglichen Bedarfs wie Supermärkten, Apotheken, Bäckereien und auch für den Besuch von Tankstellen müssen Schweizer Bürger keine COVID-Bescheinigung vorlegen. Für Einkäufe in Geschäften des nicht lebensnotwendigen Einzelhandels, z. B. bei Kleidung und Elektronik, muss man sich jedoch bei der 3G-Regelung beschweren. Für private Treffen mit Freunden gilt in Baden-Württemberg die 2G-Regelung. Für den Besuch eines Weihnachtsmarktes im Freien muss man kein COVID-Zertifikat vorlegen. Aber in Baden-Württemberg kann man Kunst und Kunsthandwerk ohne Zertifikat kaufen, aber für den Kauf von Speisen und Getränken gilt in der Region des Alarmbereichs die 2G-Regel, in anderen Regionen - 3G. Es ist auch erwähnenswert, dass einige Weihnachtsmärkte in Baden-Württemberg bereits angekündigt haben, dass sie strengere 2G-Regeln einführen werden. In Bayern sind die Regeln lockerer, und wenn man sich im Freien aufhält, braucht man sich nicht an die 3G- oder 2G-Regeln zu halten. Diese gelten jedoch für umzäunte Bereiche (wie z. B. Weihnachtsmärkte in Frankreich) und Innenbereiche. 

Einreise nach Deutschland


    Bei der Einreise aus der Schweiz nach Deutschland gilt die 3G-Regelung, es sei denn, man bleibt weniger als 24 Stunden. Grenzgänger und Einkäufer, die für kürzere Zeit reisen, müssen also kein COVID-Zertifikat oder einen negativen COVID-Test vorweisen oder sich von COVID erholen.

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