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Ablaufdatum für alte Banknoten nähert sich

Ablaufdatum für alte Banknoten nähert sich

April 07, 2017

Insgesamt sind mehr als ein Milliarde Franken noch im Umlauf. Viele davon werden auch von älteren Personen oder von Personen im Ausland aufbewahrt. Dabei sind nicht alle darüber informiert, dass die Banknoten der sechsten Serie, die von der SNB in den Siebziger Jahren eingeführt wurde, ihre Gültigkeit Ende April 2020 verlieren. Die Scheine können nach Ablauf dieser Frist nicht einmal bei der Schweizer Nationalbank gewechselt werden.

Damit der Wert dieses Geldes für die Volkswirtschaft nicht verlorengeht, ist die Nationalbank verpflichtet den Gegenwert an den Schweizerischen Elementarschädenfonds zu spenden. Dieser Funktioniert bereits seit 1901 und steigert seine Bilanzsumme ungefähr alle zwanzig Jahre wenn eine alte Serie von Banknoten ihre Gültigkeit verliert. Der letzte Kapitalzufluss von der SNB belief sich auf fast eine viertel Milliarde Franken. Es ist damit zu rechnen, dass die nächste Auszahlung noch wesentlich mehr betragen wird, da nur sehr wenige in den letzten Jahren ihr altes Geld zurückgegeben haben.

Wer sein Geld also nicht spenden will, sollte seine alten Banknoten nicht weiter horten. Im Umlauf sind immer noch ca. eine Milliarde Franken in alten Banknoten die oft aus sentimentalen Gründen aufbewahrt werden, Teil von Kollektionen sind oder sich einfach vergessen in einem alten Portemonnaie oder in einer alten Jacke befinden.

Das Problem mit dem Ablaufdatum der Banknoten ist in der Schweiz einzigartig. In anderen Ländern werden alte Banknoten von den Nationalbanken umgetauscht, unabhängig davon wie alt diese sind. So ist es zum Beispiel in Deutschland wo noch immer ca. 6 Milliarden Euro in D-Mark im Umlauf sind. Die D-Mark hat natürlich zusätzlich einen nostalgischen Wert da diese Währung nicht mehr existiert. Trotzdem behalten Sammlung auch weiterhin ihren Nominalwert unabhängig davon wieviel Zeit vergehen wird. Diesen Ansatz haben die meisten Nationalbanken.

In der Schweiz liegt dieser Entscheid nicht bei der Nationalbank. Die Regelung bei der eine zwanzigjährige Frist festgesetzt wird, ist im Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel definiert und kann nur vom Parlament geändert werden. Dazu gibt es bereits politische Initiativen, denn man kann davon ausgehen das im Zuge der Globalisierung immer mehr Schweizer Franken im Ausland aufbewahrt werden wo die Information betreffend dem Verfall nicht unbedingt allen leicht zugänglich ist. Von einer Aufhebung würde sicher Der Schweizer Franken als wertbeständige Währung profitieren sowie auch die SNB als Emittent dieser Währung. Viel Politiker stemmen sich jedoch dagegen, da auch vermutet wird, dass unter anderem auch viel Schwarzgeld aus den Siebzigern in diesen Scheinen weiterhin gehalten wird.

Links: https://www.fondssuisse.ch/de/fondssuisse

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