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Gericht genehmigt Übermittlung von Bankdaten nach Frankreich

Gericht genehmigt Übermittlung von Bankdaten nach Frankreich

July 31, 2019

Eine Schlüsselentscheidung

Das Bundesgericht hat mit drei zu zwei Stimmen beschlossen, die Übermittlung der Kundendaten von UBS an die Pariser Steuerbehörden zu genehmigen. Wie Richter Thomas Stadelmann feststellte, handelte es sich bei dem Antrag Frankreichs auf Amtshilfe um einen "unzulässigen Datenraubzug". Die Entscheidung wurde auch durch den Umstand gerechtfertigt, dass das Spezialprinzip, dass die Informationen nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen, nicht ausreicht, um die Ablehnung der Übermittlung zu rechtfertigen, insbesondere, dass die französischen Behörden ihre diesbezüglichen Garantien abgegeben haben. Die Entscheidung gilt nur für die Kunden von UBS, könnte jedoch ein Präzedenzfall sein, der andere ähnliche Entscheidungen begründen würde. Die französischen Behörden könnten daran interessiert sein, andere Schweizer Banken zu verfolgen, da sie es so erfolgreich sind, die größte Bank und Fintech-Institution des Landes nach Steuern zu jagen. Die fraglichen Daten beinhalten Kontodaten wie Namen und Adressen von französischen Staatsbürgern, die im Verdacht stehen, durch das Verstecken von Geldern in der Schweiz der Steuerhinterziehung zu entgehen.

Worum geht es?

Die Entscheidung des SFC ist Teil des laufenden Verfahrens im Fall der UBS-Steuerhinterziehung. Dies begann bereits im Mai 2016, als die französischen Steuerbehörden die Eidgenössische Steuerverwaltung um Unterstützung baten, indem sie historische Daten über Kunden von UBS offenlegten, die in Frankreich lebten oder gelebt hatten. Die ESTV hat im Februar 2018 mit Ja geantwortet, aber UBS hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt. Es wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt, das ein konkretes Urteil erhalten wollte und die Sache daher an das Bundesgericht weiterleitete. Der Rechtsweg ist mit der wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichts nun beendet. Es ist jedoch erwähnenswert, dass das Gericht entschieden hat, dass diese Daten nicht von Staatsanwälten verwendet werden können, die UBS in der Strafsache in Paris verfolgen. Die Schweizer Bank und ihre französische Tochtergesellschaft wurden angeklagt und im Zeitraum 2004-2012 wegen Geldwäsche wegen Steuerbetrugs für schuldig befunden. UBS bestreitet die Unterstützung der Kunden bei der Vermeidung von Steuern und appelliert an die im Februar verhängte massive Strafe von 4,2 Milliarden Franken (rund 3,7 Milliarden Euro bei einem durchschnittlichen Wechselkurs).

Reaktionen auf die Entscheidung

Die Entscheidung des Bundesgerichts hat verschiedene Reaktionen aus der Banken- und Fintech-Welt ausgelöst. Offensichtlich gab die UBS ihre Erklärung ab, in der sie feststellte: "Wir werden das schriftliche Urteil sorgfältig prüfen. Ungeachtet der Entscheidung ist zu beachten, dass die Eidgenössische Steuerbehörde sicherstellen muss, dass keine Daten gegen die UBS in Deutschland verwendet werden können das anhängige Strafverfahren in Frankreich. “Auch das schweizerische Finanzministerium kündigte an, dass es" eine detaillierte Analyse durchführen wird, sobald die schriftlichen Gründe für das Urteil vorliegen ". Der Finanzminister ist sich bewusst, dass sich diese Entscheidung auf jeden zukünftigen ähnlichen Antrag auswirken kann Über die Entscheidung ist die Schweizerische Bankenlobby. Die Schweizerische Bankiervereinigung ist sehr skeptisch gegenüber dem Urteil, räumt jedoch ein, dass Daten im Strafverfahren nicht verwendet werden. Der Banken- und Fintech-Markt befürchtet, dass Daten für andere Zwecke verwendet werden als zulässig. Andere grosse Schweizer Banken wie die Credit Suisse beobachten den Prozess und die Untersuchung durch die französischen Behörden.

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